Sozialrecht
Sozialrecht, einer unserer besonderen Schwerpunkte, so z.B.
- Hartz 4 (Rückfordung von Leistungen, Absenkung Wohnungskosten)
- Arbeitslosengeld (z.B. Sperrzeit, Rückforderung)
- Krankenversicherung (z.B. Kostenübernahme, Beitragsnachforderungen)
- Pflegeversicherung (z.B. höhere Pflegestufe)
- Sozialhilfe (z.B. Unterhaltsprüfung Angehöriger bei stationärer Pflege)
- Erwerbsminderungsrenten (z.B. Rentenablehnung, Ende einer befristeten Rente, AAÜG)
- die Anerkennung der Schwerbehinderung (Verschlimmerung, BVG-Fahrten)
Tipp: Sie erhalten zu allen Leistungen einen Bescheid (falls nicht, kann Untätigkeitsklage erhoben werden). Gegen diesen muss innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch erhoben werden – sonst wird er wirksam. Wird ihr Widerspruch zurückgewiesen, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid ist nur die Klage möglich (Frist: ein Monat).
